Ethik-Kodex
EINFÜHRUNG UND GRUNDLAGEN
1. VORWORT
Der vorliegende Ethikkodex wurde von der Diamant Srl erstellt, um die Werte und Grundsätze zum Ausdruck zu bringen, die das Unternehmen als seine eigenen anerkennt, in der Überzeugung, dass es neben der Qualität seiner Produkte und der Effizienz seiner Dienstleistungen auch nach diesen Aspekten beurteilt wird.
Dieser Kodex bringt die Verpflichtungen und die ethische Verantwortung zum Ausdruck, die mit dem unternehmerischen Handeln der Diamant Srl und aller Mitarbeiter, ob Geschäftsführer oder Angestellte, im wahrsten Sinne des Wortes, verbunden sind.
Dieses Dokument soll als Instrument der sozialen Verantwortung sowie für den aktiven und bewussten Umgang mit ethischen Fragen im Arbeitsalltag genutzt werden, es ist also ein "Governance-Tool". Es ist auch wünschenswert, dass der Ethikkodex als nützliches Instrument herangezogen wird, um organisatorische Entscheidungen zu erleichtern und die individuelle Verantwortung von Managern, Führungskräften, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Lieferanten deutlich zu machen.
Das Unternehmen möchte Sie auch an die Bedeutung der internen Vorschriften erinnern, damit Sie weiterhin in einer Atmosphäre des Respekts und der Gelassenheit arbeiten können.
2. DAS UNTERNEHMEN
Die Diamant Srl ist ein Unternehmen, das seine Berufung zur Herstellung mit der Fähigkeit zur Innovation, Produktentwicklung und Industrialisierung unter Verwendung der neuesten Technologien verbindet.
Die Diamant Srl ist vorwiegend in der Herstellung von Schuhen tätig und entwickelt Produkte von der Forschung und Entwicklung bis hin zu ihrer Industrialisierung und weltweiten Vermarktung.
3. DEFINITION VON ETHISCHEM VERHALTEN: WAS IST ETHIK?
Nach der Definition des Grünbuchs der Europäischen Gemeinschaften "Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen" legt der Ethikkodex "Mindeststandards fest und bescheinigt die Verpflichtung des Unternehmens, diese einzuhalten und von seinen Auftragnehmern, Unterauftragnehmern, Lieferanten und Lizenznehmern einhalten zu lassen".
"Ethik" bezeichnet die Gesamtheit der Verhaltensregeln – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich –, die von einer Person oder einer Gruppe von Menschen befolgt werden. Ihr Geltungsbereich bezieht sich zwar auf ein abstraktes Universum (bestehend aus Grundsätzen und Werten), ist aber alles andere als theoretisch: Er betrifft den Alltag und wird in Verhaltensnormen umgesetzt.
Daher wird ethisches Verhalten als die Art und Weise definiert, wie die Personen, die die Organisation bilden, im Einklang mit den Werten und Grundsätzen des Unternehmens handeln.
In der Wirtschaftsethik ist das Konzept der individuellen Verantwortung und des Bewusstseins unweigerlich mit dem der "Corporate Social Responsibility" oder "Corporate Citizenship" verbunden.
Bei der Diamant S.r.l. besteht die soziale Verantwortung des Unternehmens in der Fähigkeit, seine Geschäftstätigkeit mit der Achtung und dem Schutz der Interessen aller Partner und Personen, mit denen es zu tun hat, sowie mit dem Schutz der Umweltressourcen und ihrer Erhaltung für künftige Generationen zu verbinden. Es gibt keine Überzeugung, dass das Handeln zum Wohle des Unternehmens ein Verhalten rechtfertigen kann, das den gemeinsamen Grundsätzen und Werten zuwiderläuft.
Hauptzweck des Ethikkodex ist es, die Werte, zu denen sich das Unternehmen bekennt, auf allen Ebenen bekannt zu machen und zu verbreiten. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder, der eine Entscheidung zu treffen hat, deutlich daran erinnert wird, dass es nicht nur um seine eigenen Interessen, Rechte und Pflichten geht, sondern auch um die der anderen.
Die Diamant S.r.l. hat sich zum Ziel gesetzt, eine ethische Bewertung einzuführen, und zwar sowohl bei der Entscheidung über das eigene Verhalten als auch bei der Bewertung des Verhaltens anderer, um so die ethische Sphäre mit der Managementsphäre, die individuelle Verantwortung mit der des Unternehmens und die persönliche Ebene mit der organisatorischen Ebene zu verbinden und die Überlegungen in konkrete ethische Handlungen umzusetzen.
4. GELTUNGSBEREICH UND ADRESSATEN DES KODEX
Adressaten des Kodex sind all jene, die in verschiedenen Funktionen und mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten direkt und indirekt die Ziele der Diamant Srl umsetzen.
Die im Ethikkodex enthaltenen Bestimmungen werden von allen Parteien (Angestellte, Mitarbeiter, Dienstleistungsunternehmen und Dritte) angewandt, die zur Erfüllung des Unternehmensauftrags beitragen, indem sie die Grundsätze einer soliden und umsichtigen Geschäftsführung unter Einhaltung der regionalen, nationalen und EU-Gesetze sowie der internen Richtlinien, Pläne, Vorschriften und Verfahren befolgen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, sich mit den am besten geeigneten Instrumenten auszustatten, um sicherzustellen, dass der Ethikkodex von den Adressaten und Dritten wirksam verbreitet und vollständig angewandt wird. Es ist die Pflicht aller Adressaten, sich mit dem Inhalt des Ethikkodex vertraut zu machen, seine Bedeutung zu verstehen und Schritte zu unternehmen, um ihn zu klären.
Der Ethikkodex der Diamant Srl ist ein ideales Bündnis, das das Unternehmen mit seinen Mitarbeitern und wichtigen externen Stakeholdern eingeht.
Es ist daher die Pflicht aller Ressourcen, einschließlich der Berater, Lieferanten, Kunden und aller Personen, die mit demUnternehmen in Beziehung stehen, nicht nur die geltenden Gesetze und Vorschriften, sondern auch den vorliegenden Ethikkodex einzuhalten.
5. MISSION
Mit der Absicht, die handwerkliche Qualität, die das Unternehmen seit jeher auszeichnet, und die Identität des "Made in Italy" zu bewahren, verfolgt die Diamant Srl ein originelles Geschäftsmodell, das Innovation und Tradition miteinander verbindet, indem es nach Spitzenleistungen strebt und diese in einen Wettbewerbsvorteil auf den Märkten umwandelt, wobei es auch auf die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit des Unternehmens achtet.
6. ETHISCHE WERTE
FAIRNESS UND TRANSPARENZ
Alle Vorgänge, Handlungen und Verhaltensweisen bei der Ausübung der Arbeit beruhen auf Fairness, Transparenz, größtmöglicher Klarheit und Wahrhaftigkeit sowie formaler und inhaltlicher Legitimität
ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE
Das Unternehmen lässt sich vom Schutz und der Förderung der Menschenrechte leiten, lehnt jede Form der Diskriminierung ab und verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass seine Aktivitäten weder direkt noch indirekt zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, und die allgemein anerkannten Menschenrechte im Rahmen seiner Tätigkeit und in den Gemeinschaften, in denen es tätig ist, zu achten und zu fördern.
INNOVATION
Ausrichtung auf die ständige Aktualisierung von Methoden und Prozessen, die darauf abzielen, die höchsten Qualitätsstandards bei den angebotenen Dienstleistungen und Produkten zu erreichen, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und physikalischen Leitlinien
NACHVERFOLGBARKEIT
Alle Unternehmensaktivitäten werden ordnungsgemäß aufgezeichnet, so dass die Entscheidungs-, Genehmigungs- und Ausführungsprozesse überprüft werden können
EHRLICHKEIT
In den Beziehungen zu Mitarbeitern, Lieferanten und Dritten
UNTERNEHMERTUM
Die Unternehmensziele, die Förderung und Durchführung von Projekten und Investitionen müssen sich an Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Effizienz orientieren, um Lösungen und Dienstleistungen mit einem hohen Qualitäts-/Kostenverhältnis zu bieten und die Vermögenswerte, das Management und die technologischen Werte des Unternehmens zu steigern
KUNDENZUFRIEDENHEIT
Unbeschadet der zugrundeliegenden ethischen Prinzipien bekräftigt das Unternehmen, wie wichtig es ist, die Kunden mit den von ihm gelieferten Produkten vollkommen zufrieden zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, bemüht sich das Unternehmen um Definition und Aufrechterhaltung hoher Qualitätsstandards in Bezug auf den Markt, ständiges Engagement für Prozess- und Produktinnovation sowie um Überwachung der Kundenzufriedenheit
SOZIALE VERANTWORTUNG DES UNTERNEHMENS
Seine Aktivitäten bewusst und verantwortungsbewusst im Einklang mit den einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften zu gestalten und dabei alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen seines Handelns zu verringern und ein ständiges Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Initiativen und ökologischen und sozialen Bedürfnissen anzustreben
UNPARTEILICHKEIT
Das Unternehmen lehnt jede Form der Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Ethnie, Nationalität, politischer Meinung und religiöser Überzeugung seiner Gesprächspartner ab
GEGENSEITIGER RESPEKT
Bei der Durchführung aller Aktivitäten der Empfänger
WERT DER MITARBEITER
Das Unternehmen fördert und schützt den Wert der Mitarbeiter, um ihre Zufriedenheit zu maximieren und ihre Professionalität zu steigern, wobei die Würde des Einzelnen geachtet wird. Es schätzt das "Savoir-faire" und die "Wissensvermittlung" als Initiativen zum Aufbau und zur Erhaltung der Führungsposition in seiner Branche. Ziel ist es, den Wert der Mitarbeiter zu schützen, unter anderem durch die ständige Verbesserung der technischen und beruflichen Fähigkeiten, und so den Austausch von Informationen und Erfahrungen durch Kommunikationsmaßnahmen zu fördern, die auf die Weitergabe von Wissen und Unternehmenswerten abzielen
PERSÖNLICHE VERANTWORTUNG
Verpflichtung zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu den Kollegen und ganz allgemein zu allen Beteiligten. Es wird als wesentlich erachtet, sich loyal und effizient für die Erreichung der Unternehmensziele einzusetzen und sich seiner Aufgaben und Verantwortung bewusst zu sein.
GRUNDSÄTZE UND MANAGEMENT
7. GRUNDSÄTZE DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Das Unternehmen wendet ein Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Finanzmanagement an, das darauf abzielt, die Kontinuität der Geschäftstätigkeit im Interesse der Mitarbeiter, der Empfänger, Dritter und allgemein aller Interessengruppen des Unternehmens zu gewährleisten. Das Buchhaltungssystem des Unternehmens gewährleistet die Erfassung aller Vorgänge wirtschaftlicher/finanzieller Art unter Einhaltung der in den geltenden Vorschriften festgelegten Grundsätze, Kriterien und Methoden für die Erstellung und Führung der Bücher.
Jeder Buchungsvorgang muss daher durch geeignete Unterlagen belegt werden, aus denen die durchgeführte Tätigkeit hervorgeht:
- einfache Buchführung;
- die Identifizierung des Ursprungs oder der Entstehung der Dokumente;
- die buchhalterische und mathematische Rekonstruktion von Transaktionen.
Das Unternehmen setzt voraus, dass die Aufnahme aller Posten in die Bilanz auf der unbedingten Einhaltung aller geltenden Vorschriften für die Erstellung und Bewertung von Jahresabschlüssen beruht.
Insbesondere sind die mit der Verarbeitung von Buchhaltungsbilanzen betrauten Mitarbeiter verpflichtet, alle Buchhaltungsvorgänge, die der Erstellung von Bilanzen vorausgehen, zu kontrollieren oder deren Kontrolle zu fördern, auch um mögliche Fehler zu reduzieren.
Da das Unternehmen an den Werten der Ehrlichkeit und Transparenz festhält, ist jeder, der in irgendeiner Funktion an der Erstellung von Unternehmensdokumenten beteiligt ist, sei es in der Buchhaltung oder in der Verwaltung, verpflichtet, nur Tatsachen anzugeben, die der Wahrheit entsprechen, und darf in keiner Weise Informationen über die wirtschaftliche, finanzielle, beschäftigungspolitische oder vermögensrechtliche Situation des Unternehmens verheimlichen oder verändern.
Jeder, der Kenntnis von Auslassungen, Fälschungen oder Nachlässigkeiten in den Buchführungsunterlagen oder Belegen erhält, muss unverzüglich den Ethikausschuss und die Geschäftsleitung informieren.
8. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Jeder Angestellte und Mitarbeiter ist verpflichtet, loyal und in gutem Glauben zu handeln, die im Arbeitsvertrag eingegangenen Verpflichtungen zu respektieren und eine aktive und intensive Zusammenarbeit gemäß den Richtlinien des Unternehmens zu gewährleisten; er muss auch die in diesem Ethikkodex enthaltenen Regeln kennen und befolgen und sein Verhalten muss auf Respekt, Kooperation und gegenseitige Zusammenarbeit gründen.
Alle Handlungen, Vorgänge, Verhandlungen und allgemein das Verhalten bei der Durchführung der beruflichen Tätigkeiten müssen von den Grundsätzen der Ehrlichkeit, Fairness, Integrität, Transparenz, Legitimität, Klarheit und gegenseitigen Achtung geprägt sein und gemäß den geltenden Vorschriften und internen Verfahren überprüft und kontrolliert werden können.
Alle Tätigkeiten müssen mit professioneller Sorgfalt durchgeführt werden. Jeder muss einen professionellen Beitrag leisten, der der ihm zugewiesenen Verantwortung entspricht. Die Mitglieder des Verwaltungsrats nehmen ihr Amt an, wenn sie glauben, dass sie die erforderliche Zeit für die sorgfältige Erfüllung ihrer Aufgaben aufbringen können, wobei auch die Anzahl der Verwaltungsrats- oder Prüfungsmandate, die sie in anderen Unternehmen innehaben, berücksichtigt wird. Das Personal muss die Bestimmungen des Unternehmens zum Umweltschutz, zur Arbeitsplatzsicherheit und -hygiene sowie zum Datenschutz kennen und umsetzen, und zwar in Abhängigkeit von der ausgeübten Funktion und/oder der übernommenen Verantwortung.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben müssen die Mitarbeiter die Anweisungen ihrer Vorgesetzten gewissenhaft befolgen und sich gegenüber ihren Kollegen korrekt und höflich verhalten. Jeder Mitarbeiter ist außerdem verpflichtet, sich in der Öffentlichkeit und gegenüber den Kunden des Unternehmens höflich und respektvoll zu verhalten und seine staatsbürgerlichen Pflichten zu erfüllen. Es wird auf das Recht und die Pflicht jedes Einzelnen hingewiesen, angemessene Kleidung und Hygiene am Arbeitsplatz zu verlangen und zu respektieren sowie die Regeln für die getrennte Müllentsorgung einzuhalten.
9. EINHALTUNG DES ETHIKKODEX
Die Beziehungen zwischen Unternehmensleitung, Angestellten und Mitarbeitern basieren auf Zusammenarbeit und Vertrauen. Zu diesem Zweck wird das tägliche Verhalten von der Einhaltung der in diesem Kodex enthaltenen Regeln geleitet. Jegliches Verhalten, das nicht mit dem Ethikkodex übereinstimmt, stellt einen Vertrauensbruch dar und sollte daher aufgedeckt und in der vorgeschriebenen Weise gemeldet werden.
10. WEITERGABE DES KODEX
Die Diamant Srl verpflichtet sich, diesen Ethikkodex an alle Beteiligten weiterzugeben und verlangt von allen, die in verschiedenen Funktionen an den Aktivitäten des Unternehmens mitwirken, dass sie ihr Verhalten an den in diesem Kodex beschriebenen Verhaltensweisen ausrichten.
GESUNDHEIT, SICHERHEIT UND UNTERNEHMENSVERMÖGEN
11. POLITIK DER GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
Die Diamant Srl hat sich verpflichtet, eine Politik zu verfolgen, die sowohl den externen als auch den internen Kunden, im wahrsten Sinne des Wortes, in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten stellt und dabei alle gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie andere von der Organisation festgelegte Anforderungen einhält.
Zu diesem Zweck verweist dieser Ethikkodex auf die "Politik der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz".
12. SCHUTZ DES UNTERNEHMENSEIGENTUMS
Jeder Angestellte und Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, das Vermögen des Unternehmens zu schützen, indem er bewegliches und unbewegliches Eigentum sowie Ausstattung mit äußerster Sorgfalt nutzt.
Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, durch korrektes und verantwortungsbewusstes Verhalten sowie durch die Einhaltung der für die Nutzung erstellten Betriebsabläufe und die genaue Dokumentation der Nutzung gewissenhaft für den Schutz der Vermögenswerte des Unternehmens zu sorgen.
Insbesondere ist jeder Mitarbeiter dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten Mittel gewissenhaft zu verwenden und jede missbräuchliche Verwendung von Vermögenswerten des Unternehmens zu vermeiden, die zu Ineffizienz führen oder den Interessen des Unternehmens schaden könnte; darüber hinaus hat er die Pflicht, die zuständigen Stellen unverzüglich über Gefahren oder schädliche Ereignisse zu informieren.
Jeder Mitarbeiter der Diamant S.r.l. ist dazu verpflichtet, mit der notwendigen Sorgfalt und Effizienz zu arbeiten, um die Ressourcen des Unternehmens zu schützen und zu verbessern und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den Interessen des Unternehmens verwendet werden. Ebenso liegt es in der Verantwortung der Angestellten und Mitarbeiter, diese Vermögenswerte nicht nur zu schützen, sondern auch ihre betrügerische oder missbräuchliche Verwendung zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu verhindern. Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, diese Materialien zu schützen, sie ordnungsgemäß zu warten, zu lagern und mit der üblichen Sorgfalt zu benutzen. Dazu gehören auch Firmenfahrzeuge (Pkw, Lieferwagen usw.).
ANGESTELLTE UND MITARBEITER VON DIAMANT
Im Sinne dieses Kodex wird ein Angestellter und/oder Mitarbeiter als eine Person definiert, die, abgesehen von der rechtlichen Qualifikation des Verhältnisses, in einem direkten Arbeitsverhältnis mit der Diamant Srl steht, um die Ziele des Unternehmens zu erreichen.
13. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND VERHALTENSREGELN
Beziehungen zwischen Kollegen und Rücksichtnahme auf die Privatsphäre des Arbeitnehmers:
Jeder Angestellte und Mitarbeiter ist dazu angehalten, eine Haltung des Respekts, des Schutzes der persönlichen Würde, der Zusammenarbeit und der menschlichen Solidarität gegenüber seinen Kollegen einzunehmen.
Die Diamant Srl respektiert die Privatsphäre ihrer Angestellten und Mitarbeiter und sucht nachMöglichkeiten, auf ihreBedürfnisse inschwierigen Situationen, die die normaleArbeitsleistung beeinträchtigen können, einzugehen.
Geschenke, unentgeltliche Zuwendungen und Vorteile:
Geschenke und Zuwendungen, deren Wert über das angemessene Maß hinausgeht oder die nicht mit normalen Arbeitsbeziehungen vereinbar sind, schaffen Situationen, in denen Einfluss genommen wird, und beeinträchtigen somit die Ausübung des Arbeitsverhältnisses, das frei von Verpflichtungen zur Gegenleistung sein muss.
Deshalb verbietet die Diamant Srl ihren Mitarbeitern (sowie deren Familienangehörigen) die Annahme von Geschenken, Zuwendungen oder Gefälligkeiten, die von Personen angeboten werden, mit denen sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, und die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen oder zumindest den Verdacht erwecken könnten, dass sie nicht gegeben ist. Bargeld, materielle Güter (z. B. Reisen, Uhren, Schmuck, edle Weine, Lederwaren, Wertgegenstände, Kleidung, Smartphones, Hightech-Geräte, ...) sowie Dienstleistungen und Rabatte beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen gelten als Vorteile. Zu den normalen geschäftlichen Gefälligkeiten gehören dagegen beispielsweise kleine Geschenke wie Blumen, Gadgets, Bücher, Süßigkeiten usw. Einladungen von Lieferanten oder Geschäftspartnern zum Mittag- oder Abendessen dürfen niemals die Korrektheit der Geschäftsbeziehungen beeinträchtigen und müssen stets die Trennung von persönlichen und geschäftlichen Beziehungen ermöglichen.
14. INTEGRATION, RESPEKT UND CHANCENGLEICHHEIT
Die Diamant Srl garantiert Chancengleichheit für alle Mitarbeiter auf allen Ebenen und verpflichtet sich, alle Formen von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt zu bekämpfen, seien sie physisch, sexuell, psychisch oder verbal. Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung, des Familienstands, der Schwangerschaft, der Staatsangehörigkeit oder eines anderen gesetzlich geschützten Status wird nicht geduldet.
Das Unternehmen hat sich außerdem dazu verpflichtet, jede Form der Ausbeutung von Arbeitskräften entschieden zu bekämpfen, wobei der Schwerpunkt auf der Verhinderung und dem absoluten Verbot von Kinderarbeit liegt. Die Diamant Srl hält sich an internationale Konventionen, einschließlich der Konvention Nr. 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und das Übereinkommen Nr. 182 über die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Grundlegende Prinzipien:
- Gleichbehandlung und Chancengleichheit: Alle Auswahl-, Einstellungs-, Beförderungs- und Weiterbildungsprozesse beruhen ausschließlich auf Verdiensten, Fähigkeiten, Ergebnissen und Arbeitsleistung.
- Faire Vergütungspolitik: Die Gehälter und Leistungen werden fair, transparent und im Verhältnis zur Funktion und zum Verdienst festgelegt, wobei jede Form der Gehaltsdiskriminierung ausgeschlossen ist.
- Absolutes Verbot von Kinderarbeit: Das Unternehmen duldet keine Form von Kinderarbeit und verpflichtet sich, mit seinen Partnern und Lieferanten zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften eingehalten werden.
- Integratives und sicheres Unternehmensklima: Wir fördern ein Umfeld, das Toleranz, Achtung der Menschenwürde sowie das psychische und physische Wohlbefinden jedes Einzelnen begünstigt.
In Übereinstimmung mit dem Ethikkodex und den nationalen und internationalen Vorschriften, einschließlich des Gesetzes Nr. 4 vom 15. Januar 2021 zur Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 190 und der ILO-Empfehlung Nr. 206, verfolgt die Diamant Srl einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Verhaltensweisen, die ein einschüchterndes, feindseliges oder beleidigendes Klima schaffen könnten.
Verbotenes Verhalten:
- Jede Handlung, die ein einschüchterndes, feindseliges oder beleidigendes Klima gegenüber Kollegen oder Mitarbeitern schafft.
- Verhaltensweisen, die die Gefühle anderer verletzen, einschließlich Verhaltensweisen sexueller Natur (z. B. unerwünschter Körperkontakt, Gesten oder Äußerungen mit sexuellem Bezug, Zurschaustellung unangemessener Bilder).
- Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter, die in gutem Glauben Diskriminierung, Gewalt, Belästigung oder Straftaten melden.
- Beschäftigung von oder Arbeit mit Minderjährigen unter dem gesetzlich zulässigen Mindestalter oder Förderung von Situationen, die eine Ausbeutung von Kindern darstellen können.
Die Diamant Srl ist bestrebt, ein sicheres und integratives Arbeitsumfeld zu schaffen, das internationalen Standards entspricht und in dem jeder Einzelne ohne Angst vor Gewalt, Belästigung, Diskriminierung oder Ausbeutung arbeiten kann. Das Unternehmen fördert auch Sensibilisierungs- und Schulungsinitiativen, um eine Unternehmenskultur zu verbreiten, die auf Respekt, Integrität und dem Schutz der Menschenrechte beruht.
15. AMTSMISSBRAUCH
Der Dienstvorgesetzte darf von seinen Mitarbeitern keine persönlichen Gefälligkeiten oder andere Verhaltensweisen verlangen, die nicht in den Arbeitsverträgen und in den Regeln dieses Kodex vorgesehen sind.
16. FÖRDERUNG UND SCHUTZ DER BESCHÄFTIGUNG
Das Unternehmen ist bestrebt, Strategien zu verfolgen, die das Wachstum und die Rentabilität des Unternehmens mit dem Schutz und der Entwicklung der direkten und indirekten Beschäftigung sowie der Förderung der Qualität der Arbeit in Einklang mit den Beschränkungen der externen Wirtschaftslage bringen.
17. FÖRDERUNG DES WOHLBEFINDENS
Die Diamant Srl ist ständig bestrebt, das Wohlbefinden aller Mitarbeiter im Unternehmen zu fördern, da das Unternehmen die Bedeutung eines gesunden und anregenden Arbeitsumfelds für den Unternehmenserfolg und das individuelle Wohlbefinden erkannt hat. Im Einklang mit dieser Vision hat die Diamant Srl das Projekt 4People umgesetzt, eine Initiative zur Verbesserung der Qualität des Arbeitslebens. Das Projekt 4People zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben zu schaffen, indem psychologische Unterstützung, Trainingsprogramme für die persönliche und berufliche Entwicklung und Teambuilding-Aktivitäten angeboten werden.
Die Diamant Srl ist davon überzeugt, dass das Wohlbefinden der Mitarbeiter eine wesentliche Voraussetzung für ein positives und produktives Arbeitsumfeld ist, das die persönliche Entwicklung und das Erreichen der Unternehmensziele fördert.
18. TARIFVERHANDLUNGEN UND ARBEITNEHMERVERTRETUNGEN
Das Unternehmen möchte Entscheidungen und Verhaltensweisen gegenüber den Mitarbeitern zur strikten Einhaltung der Vorschriften und Tarifverträge anregen, unter Achtung und in Zusammenarbeit mit den frei gewählten Gewerkschaftsvertretern und im Sinne einer konstruktiven Gewerkschaftsbeziehung.
19. KINDERARBEIT
Die Diamant Srl verurteilt nachdrücklich jede Form von Kinderarbeit und verpflichtet sich, die Rechte von Kindern in Übereinstimmung mit internationalen und nationalen Gesetzen zu respektieren und zu fördern. Das Unternehmen stellt sicher, dass kein Kind unter dem gesetzlichen Mindestalter in seinen Betrieben oder in seiner Lieferkette beschäftigt wird. Die Diamant Srl verlangt von seinen Lieferanten und Geschäftspartnern die Einhaltung der gleichen ethischen Standards und stellt sicher, dass Kinderarbeit unter keinen Umständen toleriert wird. Durch regelmäßige und strenge Audits verpflichtet sich die Diamant Srl, Verstöße gegen diese Grundsätze zu verhindern, zu erkennen und unverzüglich zu ahnden, um ein sicheres und rechtmäßiges Arbeitsumfeld für alle zu fördern.
20. AUSWAHL UND EINSTELLUNG
Das Unternehmen ist bestrebt, die Fähigkeiten und das Potenzial seiner Mitarbeiter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu fördern, damit die Fähigkeiten und legitimen Bestrebungen des Einzelnen bei der Erreichung der Unternehmensziele voll zum Tragen kommen. Auch aus diesem Grund setzt sich das Unternehmen dafür ein, für alle Mitarbeiter gleiche Beschäftigungschancen auf der Grundlage ihrer Fähigkeiten und beruflichen Qualifikationen ohne Diskriminierung und/oder Bevorzugung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck werden die Mitarbeiter des Unternehmens nach den Kriterien Verdienst, Effektivität und Effizienz unter Einhaltung der Gesetze, des geltenden Tarifvertrags und der einschlägigen ethischen Grundsätze eingesetzt.
Das Auswahlverfahren wird unter Berücksichtigung der Chancengleichheit und des Einzelnen strukturiert durchgeführt und den Bewerbern klar erläutert. Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Bewerber korrekte und vollständige Informationen über das Unternehmen und die Stelle, für die er/sie in Betracht gezogen wird, zur Verfügung zu stellen.
Der Bewerber muss dem Personalverantwortlichen alle Informationen korrekt übermitteln, die für ein effektives und effizientes Auswahlverfahren erforderlich sind. Das Unternehmen verpflichtet sich außerdem, alle Maßnahmen zu ergreifen, die die Integration des neuen Mitarbeiters in ein kollaboratives Umfeld, das seine berufliche Entwicklung fördert, erleichtern.
21. VALORISIERUNG DER MITARBEITER
Das Unternehmen setzt sich für die Wertschätzung von Vielfalt ein und garantiert ein Arbeitsumfeld, in dem jeder seine beruflichen Fähigkeiten in einem Kontext gemeinsamer, geförderter und eingehaltener Regeln zum Ausdruck bringen kann.
Das Unternehmen bewertetimArbeitsverhältnis Fähigkeiten,Potenzial und Engagement anhand klarer und einheitlicher Bewertungskriterien
22. AUSBILDUNG UND WEITERENTWICKLUNG
Die Diamant Srl erkennt die Bedeutung der Ausbildung als unverzichtbaren Faktor zur Steigerung der Kompetenz der Mitarbeiter und des Unternehmenswertes an.
Zu diesem Zweck wird ein jährlicher Fortbildungsplan für alle Angestellten und Mitarbeiter erstellt und umgesetzt, der die Wachstumsbedürfnisse des Unternehmens mit den von den Arbeitnehmern geäußerten Fortbildungswünschen verbindet und die geeigneten Instrumente für die berufliche Fortbildung und Entwicklung bereitstellt.
23. ARBEITSSTANDARDS (ARBEITSORGANISATION: AUFGABEN, ZEITPLÄNE UND SCHICHTEN, ZEITMANAGEMENT)
Die Diamant Srl sorgt für eine Gesamtplanung der Aktivitäten, die sicherstellt, dass jede Person die für sie am besten geeignete Rolle einnimmt, um den Nutzen der Organisation zu maximieren und gleichzeitig die Chancengleichheit zu wahren.
Zu diesem Zweck wird das System der organisatorischenZuständigkeiten, Kompetenzen und Funktionen des vorhandenen Personals ständig aktualisiert.
Die Mitarbeiter verpflichten sich, Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben zu übernehmen und sich während ihrer Zugehörigkeit zum Unternehmen kooperativ zu zeigen.
Jeder Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, die ihm zugewiesenen Arbeitszeiten und Schichten einzuhalten und Fehlzeiten rechtzeitig zu melden.
Alle Führungskräfte sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu schätzen, die nur zu Leistungen herangezogen werden dürfen, die ihrer Tätigkeit und den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechen. Ebenso sind alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, bei der Nutzung ihrer Zeit die maximale Effizienz der Organisation anzustreben und diesbezügliche Verbesserungen vorzuschlagen.
Die Dauer der Arbeitswoche wird durch den nationalen Tarifvertrag (C.C.N.L.) für die Schuhindustrie festgelegt. Die Einhaltung der von der Geschäftsleitung festgelegten Arbeitszeiten ist die Pflicht des Arbeitnehmers; die Nichteinhaltung dieser Bestimmung wird als Grund für eine Disziplinarmaßnahme angesehen.
Die Arbeitszeit sieht vor, dass bei Arbeitsbeginn ein Einloggen erfolgt und die Anwesenheit durch Stempeln bestätigt wird, um sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter zur festgelegten Zeit an seinem Arbeitsplatz ist.
24. INTERESSENKONFLIKT
Alle Angestellten und Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen Interessenkonflikte entstehen könnten. Ebenso müssen sie darauf verzichten, die mit ihrer Funktion verbundene Stellung, Information und Diskretion persönlich auszunutzen.
AUSSENBEZIEHUNGEN
25. BEZIEHUNGEN ZU DEN KUNDEN
Ein Kunde ist definiert als jeder, der in irgendeiner Form die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens nutzt.
Das Unternehmen verfolgt seinen geschäftlichen Erfolg auf den in- und ausländischen Märkten, indem es Qualitätsprodukte anbietet und dabei stets auf die spezifischen Bedürfnisse jedes einzelnen Kunden eingeht. Die Geschäftspolitik zielt darauf ab, die Qualität der Waren zu gewährleisten und die vollständige Zufriedenheit der Kunden zu fördern. Alle Adressaten dieses Kodex sind daher verpflichtet, ihn zu befolgen:
- Die internen Verfahren für das Management der Kundenbeziehungen zu beachten;
- Mit Effizienz und Höflichkeit und innerhalb der Grenzen der vertraglichen Bestimmungen qualitativ hochwertige Produkte zu liefern, die den angemessenen Bedürfnissen der Kunden entsprechen;
- Genaue und wahrheitsgemäße Informationen über Produkte nach den Grundsätzen der Wahrhaftigkeit und Fairness bereitzustellen, damit die Kunden fundierte Entscheidungen treffen können.
Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Kunden:
Die Diamant Srl legt Wert auf eine Kundenbeziehung, die von Hilfsbereitschaft, Respekt, Höflichkeit, Engagement und dem Bestreben nach Kundenzufriedenheit geprägt ist.
In Anerkennung des Wertes des Zuhörens und des Dialogs werden Instrumente und Kanäle geschaffen und gefördert, um die Aktualität undQualität der Informationen und der Kommunikation mit den Kunden zu gewährleisten, den Grad der gegenseitigen Zusammenarbeit zu erhöhen und dieQualität der Dienstleistungen und Beziehungen zu verbessern.
Informationen für die und Kommunikation mit den Kunden:
Die Diamant Srl verpflichtet sich, den Kunden vollständig und rechtzeitig über die Eigenschaften, Funktionen, Kosten und Risiken der angebotenen Dienstleistung zu informieren. Insbesondere müssen Mitteilungen, Verträge, Dokumente und alle anderen vom Unternehmen herausgegebenen Informationen klar und einfach sein, in einer möglichst direkten und allgemein gebräuchlichen Sprache formuliert, vollständig und wahrheitsgetreu,sodass kein entscheidungsrelevantes Element für den aktuellen oder potenziellen Kunden übersehen wird, und unter Beachtung der Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre und der allgemeinen Anregungen dieses Kodex.
Qualität und Sicherheit der Produkte:
Die Diamant Srl garantiert ihren Kunden Produkte und damit verbundene Dienstleistungen, die den höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen.
Fairness in Verträgen und Geschäftsbeziehungen:
Die Diamant Srl garantiert Fairness in Verträgen und Geschäftsbeziehungen, indem sie dafür sorgt, dass die beauftragten Agenturen ihr Verhalten und das ihrer beauftragten Personen an die gleichen Regeln der Fairness anpassen, die das Unternehmen gegenüber seinen Kunden anwendet.
26. BEZIEHUNG ZU DEN MEDIEN
Das Unternehmen ist sich der informativen Rolle bewusst, die die Massenmedien für die Öffentlichkeit spielen. Zu diesem Zweck verpflichtet es sich zu einer uneingeschränkten und diskriminierungsfreien Zusammenarbeit mit den Medien, wobei die Rolle des jeweils anderen respektiert wird.
Mitteilungen des Unternehmens an die Medien müssen wahrheitsgetreu, klar, transparent, unmissverständlich und nicht instrumentell sein; sie müssen außerdem konsistent, einheitlich und genau sein und mit den Richtlinien und Programmen des Unternehmens übereinstimmen.
Die Beziehungen zur Presse und zu anderen Massenmedien sind den entsprechenden Organen und Funktionen des Unternehmens vorbehalten. Jeder Adressat ist dazu verpflichtet, die in diesem Ethikkodex dargelegten Grundsätze bei jeder Gelegenheit einzuhalten, bei der er, aus welchem Grund auch immer, Beziehungen zu den Massenmedien aufnimmt oder über diese eine Erklärung abgibt, die auch nur potenziell Auswirkungen auf das Image des Unternehmens und/oder der Gesellschaft haben könnten.
27. BEZIEHUNGEN ZU DEN LIEFERANTEN
Lieferanten sind diejenigen Personen und Unternehmen, die in verschiedenen Funktionen, einzeln oder als Teil einer Kette, Waren, Dienstleistungen, Leistungen und Ressourcen bereitstellen, die für die Durchführung von Aktivitäten und die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen erforderlich sind und zur Erreichung der Ziele beitragen. Sie alle sind verpflichtet, die Ziele und Grundsätze dieses Kodex zu übernehmen.
Die für die Kundenbeziehungen geltenden Grundsätze müssen auch die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens zu seinen Lieferanten prägen, mit denen es sich zu fairen und transparenten Beziehungen verpflichtet.
Die Auswahlkriterien für die Vergabe von Aufträgen unterliegen insbesondere einer objektiven und transparenten Bewertung der Professionalität und der Unternehmensstruktur, der Qualität, des Preises, der Serviceleistungen und der Lieferzeiten.
Die mit der Auswahl der Lieferanten beauftragten Personen müssen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im ausschließlichen Interesse des Unternehmens handeln und Verhaltensweisen unterlassen, die auch nur potenziell zu einem Interessenkonflikt führen oder eine Straftat oder ein anderes Vergehen darstellen können.
Sie müssen außerdem die Vertragsbedingungen gewissenhaft einhalten, die Beziehungen zu den Lieferanten nach den Grundsätzen der guten Geschäftspraxis pflegen und ihre Vorgesetzten und die Geschäftsleitung unverzüglich auf Probleme in den Beziehungen zu den Lieferanten aufmerksam machen, um deren Auswirkungen auf das Beschaffungssystem für Waren und Dienstleistungen des Unternehmens zu beurteilen.
Die an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung steht ausschließlich in einem angemessenen Verhältnis zu der im Vertrag festgelegten Leistung, und die Zahlungen dürfen keinesfalls an andere Personen als die andere Vertragspartei oder in ein anderes Drittland als das der Vertragsparteien oder der Vertragserfüllung geleistet werden.
Die Lieferanten werden dafür sensibilisiert, sich bei ihren Tätigkeiten an Verhaltensstandards zu halten, die mit den in diesem Kodex festgelegten übereinstimmen.
28. BEZIEHUNGEN ZUM GEBIET, DEN GEMEINSCHAFTEN UND DEN INSTITUTIONEN
Der Begriff "Gebiet" bezieht sich auf einen bestimmten physischen Raum mit seinen natürlichen und historischen Merkmalen, seinen Gemeinschaften, Institutionen und anderen Formen der sozialen Organisation.
Der Begriff "Institutionen" bezieht sich in der Regel auf öffentliche Einrichtungen.
29. BEZIEHUNGEN ZUR UMWELT: UMWELTPOLITIK
Die Unternehmensleitung stellt personelle, instrumentelle und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung, um die Ziele einer kontinuierlichen Verbesserung der Umweltauswirkungen als integralen Bestandteil der Geschäftstätigkeit und als strategisches Engagement für die allgemeineren Ziele des Unternehmens zu verfolgen. Siehe die "Umweltpolitik" der Diamant Srl.
30. BEZIEHUNGEN ZUR ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG
Die Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung, zu Amtsträgern oder Personen, die für einen öffentlichen Dienst zuständig sind, müssen von der strikten Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der geltenden Vorschriften geprägt sein und dürfen in keiner Weise die Integrität oder den Ruf des Unternehmens selbst beeinträchtigen.
Das Eingehen von Verpflichtungen und die Verwaltung von Beziehungen jeglicher Art zur öffentlichen Verwaltung, zu Beamten oder zu Personen, die mit einem öffentlichen Dienst betraut sind, sind ausschließlich den dafür zuständigen Unternehmensstrukturen und dem befugten Personal vorbehalten.
Im Allgemeinen zeigen die Adressaten ein Höchstmaß an Hilfsbereitschaft und Kooperation in den Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung, indem sie den Austausch und die Übermittlung von Informationen und Daten in jeder Form, einschließlich der Telematik, unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und Unternehmensverfahren und -richtlinien gewährleisten.
Während einer Geschäftsverhandlung, einer Anfrage oder einer Geschäftsbeziehung mit der öffentlichen Verwaltung dürfen die Adressaten (direkt oder indirekt) die folgenden Handlungen nicht vornehmen:
- Prüfung oder Vorschlag von Beschäftigungs- und/oder Geschäftsmöglichkeiten, von denen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung persönlich profitieren könnten;
- Ersuchen um oder die Beschaffung von vertraulichen Informationen, die die Integrität oder den Ruf einer der beiden Parteien gefährden könnten.
31. BEZIEHUNGEN ZU DEN INSTITUTIONEN
Die Diamant Srl entwickelt Kooperations- und Kommunikationsbeziehungen mit Institutionen aus den Bereichen:
- Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Unternehmens;
- Umweltschutz;
- Risikoprävention.
Die Leitung sowie die Angestellten und Mitarbeiter des Unternehmens verhalten sich gegenüber den Institutionen integer.
32. BEZIEHUNGEN ZU DEN REGULIERUNGSBEHÖRDEN
Das Unternehmen verpflichtet sich, den für die Überwachung und Regulierung der Dienste zuständigen nationalen und lokalen Behörden alle geforderten Informationen vollständig, korrekt, angemessen und rechtzeitig zu übermitteln.
33. WIRTSCHAFTLICHE BEZIEHUNGEN ZU PARTEIEN, GEWERKSCHAFTEN UND VERBÄNDEN
Das Unternehmen leistet weder direkt noch indirekt Beiträge jeglicher Art an politische Parteien, Bewegungen, Komitees und politische und gewerkschaftliche Organisationen sowie an Interessenverbände im Allgemeinen – mit Ausnahme derjenigen, deren Aktivitäten den Mitarbeitern zugutekommen – oder an deren Vertreter oder Kandidaten, mit Ausnahme der Beiträge, die aufgrund spezifischer Vorschriften für die Ausübung der Geschäftstätigkeit und für die Ausübung des Arbeitgeberverhältnisses fällig sind.
Darüber hinaus übt das Unternehmen weder direkt noch indirekt Druck auf politische Persönlichkeiten aus und nimmt auch keine Empfehlungen für Einstellungen, Beratungsverträge oder ähnliches an.
Die Adressaten des Kodex dürfen sich in den Räumlichkeiten der Diamant Srl nicht politischbetätigen und auch kein Firmeneigentum oder -equipment zu diesem Zweck verwenden. Die Adressaten müssen außerdem klarstellen, dass alle von ihnen gegenüber Dritten geäußerten politischen Meinungen rein persönlicher Natur sind und daher nicht die Position der Diamant Srl darstellen.
34. UNTERSTÜTZUNG VON SOZIALEN UND KULTURELLEN INITIATIVEN
Die Teilnahme an externen Vereinigungen, Initiativen, Veranstaltungen oder Treffen wird unterstützt, sofern sie mit der Ausübung der Arbeit oder der beruflichen Tätigkeit des Beschäftigten vereinbar ist.
Was die aktive Teilnahme an Initiativen von Verbänden, Veranstaltungen oder externen Treffen jeglicher Art, die für das Unternehmen von Interesse sind, betrifft, so sind die Mitarbeiter, die aufgefordert sind, externe Daten oder Nachrichten über die Ziele, Aktivitäten, Ergebnisse und Standpunkte der Diamant Srl zu erläutern oder zu übermitteln, verpflichtet, vorher die Genehmigung ihres Vorgesetzten bezüglich der von ihnen beabsichtigten Vorgehensweise, der erstellten Texte und Berichte einzuholen und den Inhalt mit der für die Kommunikation zuständigen Organisationsstruktur zu teilen. Wenn die behandelten Bereiche den Kunden direkt oder indirekt betreffen, muss das Unternehmen die vorherige Zustimmung des Kunden sowohl für die Teilnahme als auch für die Verbreitung der entsprechenden Inhalte einholen.
Die Veröffentlichung von Artikeln, Studien, Berichten und vertiefenden Inhalten erfolgt unter Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des Urheberrechts und der Regelung der Informations- und Kommunikationstätigkeit der öffentlichen Verwaltung.
35. BEZIEHUNGEN ZU DEN JUSTIZBEHÖRDEN UND KONTROLLORGANEN
Die Diamant Srl handelt im Einklang mit dem Gesetz und fördert im Rahmen ihrer Befugnisse die ordnungsgemäße Rechtspflege. Das Unternehmen handelt im Rahmen seiner Tätigkeit gesetzeskonform und kooperiert mit Vertretern der Justizbehörde, der Polizei und allen öffentlichen Beamten mit Kontrollbefugnissen.
Die Diamant Srl verlangt von den Adressaten ein Höchstmaß an Hilfsbereitschaft und Kooperation gegenüber allen Personen, die im Auftrag des INPS, des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik oder einer anderen öffentlichen Verwaltung Inspektionen und Kontrollen durchführen.
In Vorbereitung auf ein Gerichtsverfahren, eine Untersuchung oder eine Inspektion durch die öffentliche Verwaltung ist es verboten, Aufzeichnungen, Protokolle, Konten und jegliche Art von Dokumenten zu zerstören oder zu verändern, zu lügen oder falsche Angaben gegenüber den zuständigen Behörden zu machen.
KONTROLLEN UND UMSETZUNG
36. INTERNE KONTROLLEN
Unter "internen Kontrollen" sind alle Instrumente zu verstehen, die notwendig oder nützlich sind, um die Aktivitäten des Unternehmens zu lenken, zu überprüfen und zu verfolgen, mit dem Ziel, die Einhaltung der Gesetze und Unternehmensverfahren sicherzustellen, das Unternehmensvermögen zu schützen, die sozialen Aktivitäten effektiv zu verwalten und klare, wahrheitsgemäße, korrekte und zuverlässige Informationen über die Vermögens-, Wirtschafts- und Finanzlage des Unternehmens bereitzustellen sowie Risiken zu identifizieren und zu verhindern, denen das Unternehmen sowie die Mitarbeiter ausgesetzt sein könnten.
Es ist Aufgabe des Unternehmens, auf allen Ebenen eine interne Kultur zu fördern, die durch ein Bewusstsein für das Vorhandensein von Kontrollen geprägt und auf die Ausübung von Kontrollen ausgerichtet ist.
Die Mitarbeiter müssen im Rahmen ihrer Kompetenzen zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Kontrollsystems beitragen;
Der Ethikausschuss hat die Aufgabe, die Einhaltung und Aktualisierung des Ethikkodex zu überwachen, die ethischen Grundsätze und Werte des Unternehmens zu verbreiten, Verbesserungen der Bestimmungen des Kodex vorzuschlagen und etwaige Zweifel an der Auslegung und Anwendung zu klären.
Berichte über mögliche Verstöße gegen den Kodex sind dem Ethikausschuss in der in den Unternehmensverfahren vorgesehenen Weise zu übermitteln.
37. IMPLEMENTIERUNG DES KODEX
Spezifische Pflichten für Manager
Wer die Rolle einer Führungskraft, eines Managers oder eines leitenden Angestellten innehat, muss mit gutem Beispiel vorangehen, indem er seine Tätigkeit gemäß den im Kodex enthaltenen Grundsätzen und Verhaltensregeln ausübt, und er muss durch sein Handeln den anderen Mitarbeitern zeigen, dass die Einhaltung des Kodex ein grundlegender Aspekt ihrer Arbeit ist, wobei er dafür sorgt, dass sich alle bewusst sind, dass die Geschäftsergebnisse niemals von der Einhaltung der Grundsätze des Ethikkodex losgelöst sind.
Kontrolle
Jede Unternehmensfunktion überwacht und gewährleistet die Einhaltung der Grundsätze und Verhaltensregeln dieses Ethikkodex bei ihren Handlungen und Aktivitäten.
Jede Funktion ist auch für die Durchführung von Kontrollen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich, für die Aufdeckung von Verstößen in ihrem eigenen Bereich und für die Meldung an den Ethikausschuss verantwortlich.
Meldung von Verstößen
Verstöße oder mutmaßliche Verstöße gegen diesen Kodex müssen von jedem Mitarbeiter an den Ethikausschuss gemeldet werden.
Sanktionen
Die Nichteinhaltung der in diesem Ethikkodex enthaltenen Verhaltensregeln führt zur Verhängung von Disziplinarstrafen bis hin zur Entlassung gemäß den geltenden nationalen Vorschriften und unbeschadet der etwaigen Verhängung anderer Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit Verantwortlichkeiten anderer Art. Die Verhängung von Disziplinarstrafen erfolgt unabhängig vom Ausgang eines Straf- oder Zivilverfahrens, da die durch den Ethikkodex auferlegten Verhaltensregeln unabhängig von der Straftat und/oder dem Vergehen, das ein unzulässiges Verhalten nach sich ziehen kann, wirksam sind.
Kein rechtswidriges oder gegen die Bestimmungen dieses Kodex verstoßendes Verhalten oder auch nur ein rechtswidriges oder unangemessenes Verhalten kann gerechtfertigt oder als weniger schwerwiegend angesehen werden, auch wenn es im Interesse oder zum Vorteil der Diamant Srl erfolgt
Ethikausschuss für die Verbreitung und Umsetzung des Kodex
Alle Befugnisse in Bezug auf die Verbreitung und Umsetzung dieses Kodex sind dem Verwaltungsrat vorbehalten, der einen speziellen Ethikausschuss ernennt, bestehend aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, vorzugsweise einem Mitglied des Verwaltungsrats der Diamant Srl, das als Bindeglied zwischen dem Verwaltungsrat und dem Ethikausschuss fungiert, wobei ein Mitglied extern ist.
Der Ausschuss bleibt drei Jahre im Amt und seine Mitglieder können wiedergewählt werden.
In seiner ersten Sitzung wählt der Ausschuss aus seiner Mitte einen Präsidenten.
Der Ethikausschuss tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen und legt dem Verwaltungsrat einen Jahresbericht über seine Tätigkeit, den Stand des Ethikkodex und dessen Umsetzung im Unternehmen vor.
Die Aufgaben des Ethikausschusses bestehen darin, den Ethikkodex bekannt zu machen und ihn im Laufe der Zeit zu aktualisieren. Darüber hinaus führt der Ethikausschuss interne Audits zur korrekten Umsetzung des Ethikkodex im Unternehmen durch und gibt Stellungnahmen zur Auslegung des Kodex ab, um dem Verwaltungsrat die notwendigen Informationen für eine korrekte Anwendung des Kodex zu liefern.
Förderung des Kodex
Der Ethikausschuss fördert gemeinsam mit der Geschäftsleitung von Diamant Srl und den Führungsgremien der Unternehmen die Bekanntheit und Umsetzung des Kodex auf allen Ebenen der Organisation.
Beratung bei der Auslegung des Kodex und Ethikschulungen
Auch ein einzelnes Mitglied des Ethikausschusses kann um eine Stellungnahme zum Inhalt und zur Einhaltung des Kodex gebeten werden.
Die Diamant Srl verpflichtet sich, regelmäßige Schulungen für Angestellte und Mitarbeiter betreffend dieZiele und den Inhalt des Kodex durchzuführen, insbesondere zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme und Beschäftigung,sowie Informations- und Sensibilisierungsinitiativen zu denselben Themen.
Verfahren für die Arbeitsweise des Ethikausschusses
Die besonderen und spezifischen Verfahren für die Arbeit des Ausschusses werden vom Ausschuss selbst festgelegt und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Insbesondere werden die Beziehungen zur Unternehmensleitung direkt durch den Vorsitzenden des Ausschusses sichergestellt. Wann immer der Ethikausschuss Änderungen oder Aktualisierungen für erforderlich hält, werden diese nach der Beschlussfassung dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt.
Grenzen der Zuständigkeit des Ethikausschusses
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Ausschusses, sich zur Auslegung von Rechtsvorschriften oder Vertragsklauseln zu äußern.
Vertraulichkeit
Der Ethikausschuss ist für die Verwendung aller für die Untersuchung relevanten Informationen verantwortlich. Der Beschwerdeführer muss über die Verwendung der dem Ausschuss zur Kenntnis gebrachten Informationen informiert werden.
Ablage von Akten und Protokollen
Alle Unterlagen, die sich auf die Tätigkeit des Ausschusses beziehen, werden in den von der Diamant Srl zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten aufbewahrt, in denen Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleistet sind.
Beziehungen zwischen dem Ausschuss und dem Verwaltungsrat, Beziehungen zwischen dem Ausschuss und der Unternehmensleitung
Über die Tätigkeit des Ausschusses wird dem Verwaltungsrat regelmäßig Bericht erstattet, und es wird jährlich eine spezielle Verwaltungsratssitzung abgehalten, in der eine allgemeine Bewertung der ethischen Situation desUnternehmens vorgenommen wird und die nächstenMaßnahmen festgelegt werden.
Stellt der Ausschuss Fälle fest, die in die Zuständigkeit von Gesetzen, Verträgen und Verordnungen fallen, gibt er den Fall und seine Bearbeitung an die zuständigen Stellen weiter.
Stellt der Ausschuss einen Zusammenhang mit Verordnungen, Verträgen oder Vorschriften in einem bestimmten Verwaltungsbereich fest,kann er sich an die Verantwortlichen wenden und sie über den Sachverhalt informieren.
Mitteilung an die Betroffenen
Der Ausschuss muss die Beschwerdeführer über das Ergebnis seiner Bewertungen unterrichten, die ordnungsgemäß begründet sind. Der Ausschuss ist nicht verpflichtet, seine Ermittlungsakte zu veröffentlichen.
Geltung des Kodex
Dieser Kodex gilt bis zu seiner Aufhebung oder Überarbeitung. Der Ethikkodex wird in regelmäßigen Abständen unter Einbeziehung aller Interessensvertreter und in Abstimmung mit dem Ethikausschuss überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.
Es wird möglich sein, Meldungen direkt an das Ethikkomitee von Diamant Srl über die E-Mail-Adresse comitatoetico@diamantdmt.com zu senden.
Bonferraro di Sorgà, 17/02/2026